Das war der Tolle Bomberg 2022

Unsere RTF „Toller Bomberg“ hat bei gutem Wetter (abgesehen von ein paar Regentropfen) 280 Teilnehmer angelockt, die sich auf die 4 Strecken durch das schöne Münsterland und den Teutoburger Wald begeben haben. Von den Teilnehmern gab es durchweg sehr positive Rückmeldungen, sowohl was die Strecken als auch die Organisation betrifft. Am Ziel wurden die Teilnehmer mit einem reichhaltigen Kuchenbüfett, Bratwurst und diversen Kaltgetränken empfangen.

Wir bedanken uns bei allen Radsportlern für die Teilnahme und freuen und auf die nächste Ausgabe des „Tollen Bomberg“ am 08.07.2023. Hier einige Impressionen der Veranstaltung:

Rennrad gestohlen

Leider wurde einem Teilnehmer unserer RTF Toller Bomberg am 13. Juli 2019 während der Anmeldung (also vor 8:45 Uhr) sein Rennrad gestohlen. Hinweise zum Diebstahl bzw. zum Verbleib des Rades leiten wir direkt an den Geschädigten weiter … rsf@muenster.org oder 0251 862221. Hier ein Bild des gestohlenen Rades:

Toller Bomberg mit Teilnahmerekord

Mit 767 Teilnehmenden und vielen positiven Rückmeldungen zu unserer Radtouristikfahrt „Toller Bomberg“ freuen wir uns über das Gelingen unser traditionsreichen Breitensprortveranstaltung. Hier einige Impressionen:

[Fotos:  Stefan Peters]

Wenn Sie im Rahmen der Veranstaltung fotografiert wurden und an den Bildern interessiert sind, schicken Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Toller Bomberg 2018“  und einer kurzen Beschreibung (z.B. Startnummer oder Trikot & Helm, …) an rsf@muenster.org.

Achtung: Aktuelle Hinweise zur RTF Toller Bomberg

Aufgrund von Baustellen bzw. Straßenschäden gibt es auf den beiden langen Strecken (110km und 150km) kleine Änderungen zu den auf gpsies veröffentlichten Strecken. Bitte auf die Ausschilderung achten!

Auch ist insbesondere im Gebiet des Kreises Steinfurt (z.B. Bereich um Mettingen) mit Rollsplitt zu rechnen. Hier gilt besondere Vorsicht.

Grundsätzlich gilt für allen Teilnehmenden: Die Straßenverkehrsordnung ist unbedingt zu beachten sowie Rückennummer– und Helmpflicht.

Darüber hinaus wurden uns als Veranstalter einige Auflagen gemacht, die wir an die Teilnehmenden weiter leiten und auf deren Einhaltung wir achten müssen. Hier eine Auswahl:

  • Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren. Nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie haben rechte Radwege zu benutzen, linke Radwege dürfen sie nur benutzen, wenn diese für die Gegenrichtung freigegeben sind (VZ 237). Sie haben ferner rechte Seitenstreifen zu benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. (§ 2 Abs. 4 StVO).

Für die Streckenabschnitte, die im Gebiet des Kreises Steinfurt liegen gilt zudem:

  • Einer Befreiung von der Radwegbenutzungspflicht wird nicht zugestimmt.
  • Die Veranstaltung hat keinen rennsportlichen Charakter.
  • Die Teilnehmer haben während der Veranstaltung Ausweispapiere mitzuführen und bei Kontrollen durch die Polizei bzw. der Genehmigungsbehörde vorzuzeigen.
  • Es darf nur in kleinen Gruppen bis zu 10 Teilnehmern gefahren werden. Die Bestimmungen des § 27 StVO gelten daher nicht.
  • Es dürfen maximal zwei Fahrer nebeneinander fahren. Es wird empfohlen, dass der erste und letzte Fahrer einer Gruppe eine Leuchtweste trägt.
  • Es muss sichergestellt sein, dass die vorgesehenen Kleingruppen nicht zueinander aufschließen und zu einer Gefahr im Verkehrsraum werden.

Alle Auflagen werden am Startort ausgehängt.

Wir benötigen die Mitwirkung aller Teilnehmenden, damit wir auch zukünftig den Tollen Bomberg anbieten können.