exklusiv für Frauen – Testfahrt auf der Strecke um den «Cup der Sparkasse Münsterland Ost» über 65 Kilometer

Bereits zum vierten Mal bieten die Radsportfreunde Münster in Kooperation mit dem Sportamt der Stadt Münster einen Münsterland-Giro-Streckentest exclusiv für Frauen an. Gestartet wird am Samstag, 05. August 2017 um 12:00 Uhr.

IMG_0047 (2)Im Rahmen der anschließenden Testfahrt auf der Strecke um den „Cup der Sparkasse Münsterland Ost“ über 65 km gibt es  wie üblich eine  Verpflegungspause. Gefahren wird im geschlossenen Verband mit Führungsfahrzeug und  Schluss-Fahrzeug,. Eine Anmeldungen für den Streckentest ist erforderlich, da die Anzahl der Teilnehmerinnen auf 100 beschränkt ist.

https://www.muensterland-giro.de/programm/streckentests/

Impressionen vom letzten Jahr

Nachruf

Wir trauern um Afshin Khodjasteh, einen langjährigen Freund und Unterstützer, der plötzlich und viel zu früh verstorben ist.

Unser besonderes Mitgefühl gilt seiner Frau Inge und seinen Söhnen.

Achtung: Aktuelle Hinweise zur RTF Toller Bomberg

Aufgrund von Baustellen bzw. Straßenschäden gibt es auf den beiden langen Strecken (110km und 150km) kleine Änderungen zu den auf gpsies veröffentlichten Strecken. Bitte auf die Ausschilderung achten!

Auch ist insbesondere im Gebiet des Kreises Steinfurt (z.B. Bereich um Mettingen) mit Rollsplitt zu rechnen. Hier gilt besondere Vorsicht.

Grundsätzlich gilt für allen Teilnehmenden: Die Straßenverkehrsordnung ist unbedingt zu beachten sowie Rückennummer– und Helmpflicht.

Darüber hinaus wurden uns als Veranstalter einige Auflagen gemacht, die wir an die Teilnehmenden weiter leiten und auf deren Einhaltung wir achten müssen. Hier eine Auswahl:

  • Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren. Nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie haben rechte Radwege zu benutzen, linke Radwege dürfen sie nur benutzen, wenn diese für die Gegenrichtung freigegeben sind (VZ 237). Sie haben ferner rechte Seitenstreifen zu benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. (§ 2 Abs. 4 StVO).

Für die Streckenabschnitte, die im Gebiet des Kreises Steinfurt liegen gilt zudem:

  • Einer Befreiung von der Radwegbenutzungspflicht wird nicht zugestimmt.
  • Die Veranstaltung hat keinen rennsportlichen Charakter.
  • Die Teilnehmer haben während der Veranstaltung Ausweispapiere mitzuführen und bei Kontrollen durch die Polizei bzw. der Genehmigungsbehörde vorzuzeigen.
  • Es darf nur in kleinen Gruppen bis zu 10 Teilnehmern gefahren werden. Die Bestimmungen des § 27 StVO gelten daher nicht.
  • Es dürfen maximal zwei Fahrer nebeneinander fahren. Es wird empfohlen, dass der erste und letzte Fahrer einer Gruppe eine Leuchtweste trägt.
  • Es muss sichergestellt sein, dass die vorgesehenen Kleingruppen nicht zueinander aufschließen und zu einer Gefahr im Verkehrsraum werden.

Alle Auflagen werden am Startort ausgehängt.

Wir benötigen die Mitwirkung aller Teilnehmenden, damit wir auch zukünftig den Tollen Bomberg anbieten können.