#WellenbrecherShutdown

In der aktuellen Corona-Schutzverordnung steht zum Sport folgendes:

§ 9 Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. […]

Wir stellen daher selbstverständlich unseren Sportbetrieb und Trainingstreffs vorerst ein. Wir rufen auf: Respektiert die Regeln und helft solidarisch mit, die Infektionsketten zu unterbrechen.